Start: 13.09.2024, 13:00 Uhr
Ende: 14.09.2024, ca. 16:00 Uhr
Dorint Hotel am Dom Erfurt
Tagungsgebühr:
750,00 € zzgl. MwSt.
Mitglieder des EAV:
650,00 € zzgl. MwSt.
Junganwälte:
420,00 € zzgl. MwSt.
Die Erfurter Tage des Arbeitsrechts gelten zwischenzeitlich als bedeutendste arbeitsrechtliche Fortbildungsveranstaltung in den neuen Bundesländern. Fachanwälten für Arbeitsrecht und Personalverantwortlichen aus Unternehmen und Behörden sowie allen arbeitsrechtlich Interessierten wird eine Diskussionsplattform auf hohem Niveau geboten. Richter des Bundesarbeitsgerichts und führende Vertreter des wissenschaftlichen Schrifttums kommen mit Praktikern des Arbeitsrechts zusammen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, besteht die einmalige Gelegenheit zum Gespräch mit maßgeblichen Gestaltern des deutschen Arbeitsrechts. Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Fortbildungsnachweises für Rechtsanwälte nach § 15 FAO und berücksichtigt die Änderung der Fortbildungspflicht auf 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr.
Die Veranstaltung wird zur Vorbereitung der Diskussion um ein Selbststudium im Umfang von zwei Zeitstunden ergänzt und weist damit 15 Zeitstunden gemäß FAO aus. Die Tagungsgebühr beträgt 750,00 EUR zzgl. MwSt. (für Mitglieder des EAV 650,00 EUR / Rechtsanwaltszulassung bis zwei Jahre 420,00 EUR) und umfasst die Teilnahme an der Tagung, begleitende Unterlagen, Erfrischungsgetränke, Imbiss in den Pausen, ein Mittagessen (Samstag) und ein Abendessen (Freitag).
Das vollständige Programm nebst Einladung stellen wir Ihnen im Juni zur Verfügung. Postalische Einladungen folgen bis spätestens Ende Juni 2024.
Folgen Sie unserem Facebook-Account „Erfurter Tage des Arbeitsrechts“ und erhalten Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu Programm, Referenten, Ablauf usw.
Als Ansprechpartner steht Ihnen gerne jederzeit der Leiter der Tagung Herr Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf zur Verfügung.
Start: 13.09.2024, 13:00 Uhr
Ende: 14.09.2024, ca. 16:00 Uhr
Dorint Hotel am Dom Erfurt
Tagungsgebühr:
750,00 € zzgl. MwSt.
Mitglieder des EAV:
650,00 € zzgl. MwSt.
Junganwälte:
420,00 € zzgl. MwSt.